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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Sehr leicht wird man die z Waldungen GerichttCbam entbehren; und im gleichen Falle sind die 8Gerichts Wald,die 7 Gerichts Landau, unddie 4 Gerichts Schwarzach, weil von dem LIndforst be-reits ein Viertel durch dir Entschädigungen verlorenging.

Die einzelnen Reste im Gerichte Weiffensteln sindnach vollzogener Entschädigung zu keinem Arrondiffementmehr tauglich;

eben so die Ueberbleibsel im Gerichte Viechtach, und derkleine Holzfleck im Gerichte Mitterfels.

Die Waldungen von Rotteneck und Wollnzach sindbereits schon lange zum Verkaufe bestimmt, den bis-her nur Prvzeßumstande verschoben hatten. Daß dieseNadelhölzer, wie beynahe alle Sraatswaldungen, I»sehr schlechtem Zustande sind, bedarf keiner weiter« Er-örterung; sie kbnuen daher auch, gleich den vorigen,ohne Anstand der freyen Kultur überlassen werden, wo-durch ihr Flächenraum von arzoz Tagwerk nach vor-läufigem Gcldanschlage eine Summe von 7Ziozo sl.abwürfe. Die meisten dieser Waldungen sind wirklichschon von ausgesuchten Geometern vermessen, und znrVeräußerung vorbereitet; es könnte daher künftiges Früh-jahr das ganze Geschäft in 6 Wochen vollendet seyn.

Die Waldungen in den neuacquirirten Län-dern und von den Rlöstcrn sollten zugleich mitin Verband kommen, um zu sehen, wo die Ar-