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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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487
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I» die nähmliche Kategorie gehdre» auchdie ii Waldungen Gerichts Dacha»,

4 Gerichts Schwaben,

2 Gerichts Dachau,

2 Gerichts Mbhring,

4 Gerichts Landsberg,

2 Gerichts Haltenberg,

2 GerichtS Stahremberg,

8 Gerichts Peissenberg,

2 Gerichts Schongau,

8 Gerichts Rauchenlechsberg,i Gerichts Hohenschwangau,

8, ii und s Gerichts Aichach,y Gerichts Friedberg,

7 Gerichrs Schrvbenhausen,lo in der Hofmark Wittelsbach,

4 Gerichts Riedenburg.

Die 8 im Gerichte Wemding liegenden Waldun-gen scheiden allein, im Durchschnitte, einen Ertragvon Zooo fl. aus: sie haben aber gar keine Verbindungmit andern Wäldern, und der Forstmeister muß auf2v Stunden weit Hinreisen; diese Jsvlirnng dürfte siedaher ganz wohl zum Verkaufe bestimmen.

Mit den Z Waldungen Gerichts Dietfurt,

4 Gerichts Altmannstci», und4 Gerichts Voheburg hat es gar keinen Anstand.

Bey den 4 Försten Gerichts Kötzting sind vieleFvrstrechtler zu befriedigen.

Ä i » Sehr