Druckschrift 
2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
Seite
483
Einzelbild herunterladen
 

den Käufern ihre Schüchternheit zu benehmen, wel-che die zu hohen Abgaben bey den Pfleggründen ver-anlaßt haben, und worüber ich mich schon in mei-nen vorigen Antragen und Berichten genau ausgedrückthatte.

Die Natur der Sache führt uns nun auch aufdie neuen Verkaufswaldungen.

Man durchgehe sie nach der Hanpttabelle, so wirdman schon bey dem ersten Anblicke überall jene Cha-raktere finden, welche sie zum Verkaufe eignen. S»haben im Gerichte Haag die angesetzten 8 Waldungengewiß die hierzu nöthigen Eigenschaften : desgleichenjene 12, welche im Gerichte Teisbach vorkommen,und einen großen Flächenraum einnehmen; sie sindaber nichts als verwüstete Auen, wobey nie eine Forst-wirthschaft fruchtbar seyn kann.

Im Gerichte Mvosburg befinden sich zz solcheverkaufsare Wälder. Sie liegen in so einem weitenUmkreise, daß sie 4 Förster nicht versehen könnten;was kann Einer thun?

Die 4 im Gerichte Neumarkt können offenbarkeinen Förster erhalten.

Das Wäldchen im Gerichte Vilsbyburg hat garkeine Aufsicht.

Die y im Gericht Erding liegenden Förste find ebenso zerstreut, daß sie kein Arrovdiffement zulassen.

I »

Die