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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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s» vieler Beamten lohnen w!o noch ekneu Überschußin die Staatskasse liefern ? Man hat im Gegenteil dieErfahrung gemacht, daß man sogar das Stehlen mitNachsicht behandeln mußte, um dem Fbrfier eine ergie-bigere Nahrung zu lassen, und daß die Beamten, wennsie nicht durch schwere Zehrungskvften zu Schaden kom-men wollten, ihre Obliegenheiten nicht am Platze selbstverrichteten, sondern auf Treu und Glauben dem För-ster überließen. Die Erfahrung lehrte ferner, daß einFörster wenigstens eine Revier von einem arrondirter»Walde zu mebrern tausend Tagwerken haben muß, außerdessen ist nicht einmahl die Regie dabey bezahlt, nochweniger aber darf die Staatskasse auf einen Ucberschußrechnen.

Man muß also nochmabl, wie schon in den vor-ausgegangenen Berichten, behaupten, daß nicht allemdie erlößten Kapitalien, sondern auch die neuen Rwe-nneii an Bvoenzinö, Steuern und Fouragedeyklägmfür die Staatskasse wahrer Gewinn sind.

Der Bodenzins von den verkauften Waldungen be-trügt L 77Z5§ Tagwerk und 385750 fl.. KaufsmillingIY28 fl. Wenn man nun die Steuern und Fourage-bevträge noch so hoch ansetzt, so entsteht die Summe vos378 -, fl.

Ein Tagwerk ins andere lieferte also an Kapital49 fl 54 kr. 2 pf., und Vermahl 44 kr. jährliche Resveinie.

Dar-