Die Geometers erhielten die Weisung, die Distriktezur Entschädigung der Forstrechkler zuerst abzuscheiden,son jedem Walde nach einem gegebenen Formular eineumständliche Beschreibung herzustellen, den Wals nach12 — 22 Schuh auch mehr breite» einen oder nied-rem Kreutzgeraumte» in Partieen zu 2/ z, 6 , ro Tag-werken, auch größere Partieen abzutheilen. und sozuniVerkaufe vorzubereiten, wie auch um Käufer umzuse-hen. Von acht zu acht Tagen mußten sowohl die Ge-richte als die Geometers ihre Rapports über den Gangdes Geschäfts zur Kommission nach München einschicken,damit diese sters über dem Zustand der Geschäfte nn-«errichtet war, und alle Hindernisse sogleich beseitige«konnte. !
Man muß es ihnen zur Ehre nachsagen, alle Be-amte und GeometerS, wie die Interessenten selbst wa-ren vom ersten Augenblicke an von der Zweckmäßigkeit ^dieses Geschäftsganges wie elektrisier, daher auch alle- ^so genau und schnell mit wahrem Frohsinne zusammen-wirkte.
Der Verkaufsvollzug selbst hatte demnach we- !nlg Schwierigkeiten. Jedesmahl, ehe ich einen Verkauf ^begann, wurden unter höchster Beguehmigung die Vcr-kaufsbedingnisse und der Verkauf selbst in den Zeitun- ^gen nnd Intelligenzblättern bekannt gemacht, die Rei-sen wieder so in einem Zirkel auSgesteckt, damit manzugleich für die übrigen Waldungen neue Einleitungeitzu treffen im Stande war. Nur durch den genau be-
rech-