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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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«wiesen *). Auch hier soll der Beweis speziell ge-führt werden, daß einzig die Auflösung dieser Forst-kammeralistik den Staatsschatz in Kurzem mit Millio-nen füllen und zugleich zu großen Staatsanstalten füh-ren werde; daß die Renten, welche man künftig davonbeziehen kann, doch immer die bisher erhaltenen Regie-gefalle um zwey Drittheile übersteigen müssen, und daßendlich Produktion, Industrie und Verkehr, also auchBevölkerung und Nationalreichthum allgemein erhöhet,und dem Staate neues Leben eingehaucht wird.

*) S. oder der ausgemittelte gleiche Kal-

kül zur Grundsteuer eines Staats, nebst der Geschichteund vollen Uebersicht der baierischen Finanzen zur Be-leuchtung des Finanzwesens im Allgemeinen, von JosephHazzi, Churfürstl. Generallandesdlrektionsrath in Mün-chen. München und Leipzig bey Joseph Lentner und Hein-rich Gräff. 1802. Ferner den Nachtrag zum 'rochyPo«-,München und Leipzig bey Joseph Lentner und HeinrichGräff. 1824.

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