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vater mit seiner Frau und Kindern selbst bedienen undbesorgen kann und will; warum soll dieses nicht auchvon der Forsthanshaltung gelten? rc."
Von allen diesen Gründen enthalten aber die ei-gentlichen Forstbncher gerade das Gegentheil; ihre Ver-fasser stellen uns die Staatswaldungen als das wich-tigste Staatsgut, als sein köstlichstes Kleinod vor; manstreitet sich immer nur um andere Formen der Regie,wodurch es denn nie an Gelegenheit zu neuen Organi-sationen und Blendwerken fehlt.
§. 3l.
Doch — darüber darf man sich eben nicht wnu,bern. Kleben nicht noch alle Staaten Europa's an denalten barbarischen Formen der Vorzeit?
Man vergleiche das Bild der Staaten, als sievor einigen Jahrhunderten noch in der Kindheit lagen,mit ihrem gegenwärtigen Zustande, und man wird keineauffallende Veränderung beydcrseitiger Verhältnisse fin-den. Damahls mußten die Fürsten noch durch schmaleEinkünfte von einzelnen Maierhöfen, durch zufällige umbedeutende Gaben mühsam ihren Staat und ihre Ober-herrschaft erhallen, mußten bey jeder größeren Ausga-be, z. B» einer Kriegsrüstung, Beyträge als Steuernvon den Güterbesitzern im Lande erbetteln: jetzt treibtman auf Regie unglückliche Oekonomiecn von obigenMayerhdfen, Bräuereyen, Salz, jVitriolwerkeli, Fa-
bri-