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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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kann und muß daher nur die Regie von 1796 gnnchmen, folglich 11 kr. jährlicher Rente für daö Tagwerk,

Der Staat müßte also schon in dieser Hinsicht u>»gleich mehr gewinnen, wenn er seine Waldungen »ei,schenkte: denn VodenziuS und Steuern würden alle!»obige Einnahme, die so kostspielig errungen werden muß,gewiß z - oder 4mahl übersteigen.

Z) Dieses schreckliche Mißverhältnkß wird abienoch anschaulicher, wenn man bey dieser Regie denallgemeinen StaatSwirthschaftSverlust in Anschlag bringt.Man berechne nur den Arbeitslohn des hier unnütz be-schäftigten Personals, die Oberregie und den Eingangder Steuern *), so häuft sich eine Summe von 416:18 fl.,

die

*) Wenn alle Privatbesitzer von ihre» Waldungen alich bkeGrundsteuern entrichten müssen; wenn die Grund«strner vom ganzen Flächcnraume des Staatsunikreises diewichtigste Finanzrubrik darbieten soll, so ist es wohl «1»sier Zweifel, daß auch die Staatswaldungen der Grund-steuer unterliegen. Man erhebe nur überall diese Grund-steuer, uüd die ganze« Fvrstregie, die ganze Forstcinnahniewird schon »ach dieser Ansicht allein zu Nichts. ZuFrankreich kam zwar die Veräußerung der National«»!«düngen nicht zu Stände; dcmungeachtet wurde doch dieGrundsteuer darauf gelegt. Ich hörre daher während mei-nes Aufenthalts in Paris 1801, als man mich besondersin die damayl eben entstaubenen burenuL der Forstadml»nistration einführte, nichre als chiag n über diese Grund-steuern, die, wir die Hcrven sich äußerten, alle ihn

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