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2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
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Die Bemerkung, daß das Holz beynahe in gar keks«em verhältnißmäßigen Preise stehet, gilt allgemein fürdas ganze Land, so daß der Werth des Holzes, darin Städten verkauft wird, sich gegen den Hvlzpreis imWalde wie Z zu r verhält, und Hauerlohn, vorzüglichaber die Fracht, schon 4 Fünftheile verschlingen: alleinda Baier» unläugbar noch großen Ueberfluß an Holzhat, so lohnte es bisher noch keine besondere Forstkul-tur oder Anstalten, die Holzpreise zu vermindern. DieForstwirthschaftstabellen im Entgegenhalt, daß ein Klaf-ter Holz in Städten und Flecken doch einige Guldengilt, beleuchten hinlänglich diesen Satz.--

4) Die bisherige Kammeralregie muß daher für diePerceplion dieser Holzgefalle die Hälfte, oft 2 Drit«theile aufopfern ja manche Revier erträgt nicht ein-mahl den Sold des Försters«

Im Durchschnitte bclief sich die ganze Ertragniß vo«den 572000 Tagwerken der Staatswaldungeu des Her,zogthums Baiern, die ausgenommen, welche in den Forst,meisierämtcrn Mindelheim und Wiesensteig liegen, nachder ersten Forstwirthschaftsübersicht von 1796 nicht höherals auf loFooofl.; es rentirt also das Tagwerk 11Z; sage: eilf Kreutzer! und nach der letzten Ue,bersicht von i8or 1Z4 st. also 14 kr. Allein diese Ver,

Mehrung war von keiner Dauer; die Holzpreise sind all,gemein wieder beynahe um die Hälfte gefallen; marr

kann