Druckschrift 
2 (1805) Gegenwärtig ueber das Gemeinschaedliche der Beybehaltung der Staatsfoerste oder sogenannten Kammeralforstregie, mit dem Detail der baierischen Kammeralforststatistik, zur Beleuchtung der Kammeralforststatistik im Allgemeinen
Entstehung
Seite
VIII
Einzelbild herunterladen
 

VIII

Vorrede.

lich ist, und sich mit echten StaatSwirthschaft«!grundsäßen nicht verträgt * *). Bald werden die

,

nvmmen werbe» solle. München ve» rz. An««

l8oZ.

Max. Ios. Lhnrf.

Freyherr von Hertling.Auf

Churfürst!, höchsten Befehl,von Rauffer.

S. churpfalzbaierisches Regierungsblatt Nr. IV he»2z. Jäner rsoz. S. 129.

*) Es ist nun durch mehrere höchste Rescripte entschiede»,daß alle Staatswaldungeu in allen Provinzen, Baiera,Oberxfalz, Neuburg, Schwaben und Franken veräußertwerden sollen, und hiervon sind nur ausgenommen:

i) Was zu jeder Purlfikation nach dem angeführte»Maudar vom i8ten Jäner I8--Z nothwendig.Diese Purifikativnen müssen überall sogleich ausge-führt werden.

s) Das zum Betriebe der Salinen, der Tristausiel-ten, der landesfürstlichen Bergwerke, oder der mitder Staatskasse inkercffirten Gewerkschaften erfor-dert wird.

8 )