rechtsbrief m't nachgeleben wurden, sollen sie alsdannvon solcher ihrer Leibs Erbrecht ausser ainicher Recht-fertigung gefallen seyn, und dießhalb ohne alles mitelverworcht haben, auch sollen sie dazue am Leib mitallen »»genaden gestraft werden.
Alles getreulich ohne Geuerde, des zu wahrerUrkuud, gib ich obbckennter Hanns Sigmund Frcyherrzum Degenberg :c. für mich und meine Erben demgedachten Georgen Rabensieiner, seiner Hausfrauenund derselben beed eheleiblichen Kinder Leibs Lebenlang diesen Leib - Erbrechts Brief, welchen ich mitmeinem Secret bekräftigt, und verfertigt habe (dochmir meinen Erben und Secret ohne Schaden) geben,und geschehen zu Schwarzach iZyü. *)
») Ueber diese und andere Glashütten in dieser Gegendbesteht bis zur Stunde noch der Streit, was für Wal-dungen vom Gebirge zu jeder Hütte gehören, da dieGiashüttenmcifter, so wie der Fiskus und die in derGegend umliegenden Unterthanen sie alle gemeinschaftlichin Anspruch nehmen und verwüsten. Juni Theil hat jederRecht — Nur die vorgcschlagene Purifikativu kann diejeden Interessenten treffende Districte ausscheiden undKultur hervorbingcn. — Dieser Glashüttenprozeß warder einzige, der nie in meine Hände kam, und auch jetztum keinen Schritt weiter gerückt ist.-Noch deut-
licher zeigt diese Gemeinheit der Benützung der Wal-dungen der folgende Crbrechtsbrief. —