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[1,1] (1804) Gegenwärtig über ihre Purifikationen, sammt der Geschichte des Forstwesens im Allgemeinen, vorzüglich in Baiern
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derselben meine Abtheilung am leichtesten und sicher-sten zu bewerkstelligen; fand aber gerade das Gegen-thcil, mußte bloß die Fläche zu Hülfe nehme», undbey alle» bisherigen Geschäften dieser Art hat die Er-fahrung bewiesen, daß es kein anders Mittel giebt.Dieß wurde auch bisher bey allen Staatswaldungenzum System angenommen, wo übrigens das so wich-tige Taralionswesen bey der wirklichen Vewirthschaf-tung eines frcyen Waldes natürlich erst angewendetwerden kann und muß. Ich will hier keineswegs indiesen gelehrten Streit eindringen, ob die komplizirtenoder die einfachern Grundsätze dabey die zweckmäßiger»und in jeder Hinsicht fruchtbarem sind ?

Das bey der Purisi'kation der Staatswaldungenaufgestellte, und bisher mit dem besten Erfolge allge-mein angewandte System ist kürzlich dieses:

r) Bey jeder solchen Waldung wird der bisherigeBesitz- oder Holzgenußstand nach seiner Bestim-mung in Quantität und Qualität nach dem Klaf-termaß zur Grundlage genommen. Bey denStaatswaldungen hat die Geschichte gezeigt, daßdiese Bestimmungen in den Waldbeschreibungen,Instruktionen, oder Holzabgabs-Registern schonyorliegen; welches auch meistens bey den ständi-schen Waldungen der Fall ist, und wo dieß nichtexistirt, darf man nur die fünf oder zehnjährigeHolzabgabe zu Rathe ziehen, und nach dem Mit-telanfchlage den Holzbezug jedes Einzelnen bestim-men