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Der Schatzmeister führt die Vermögensverwaltung desVereins und legt auf jedem ordentlichen FamilientageRechnung, über die eine besondere Beschlußfassung herbeizuführen ist.
Die Buchführung desselben umfaßt:
s. Das Ijauptregister über den Vermögensbestand;
2. ein jährlich mit dem h April abzuschließendes Rassen-journal über sämtliche Linnahmeu und Ausgaben;
3. eine geordnete Sammlung aller auf die Vermögens-verwaltung bezüglichen Beläge.
Ausgaben über 20 Akark sind durch den Vorstand,über sOV Atark durch den Familientag zu genehmige».
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Jedes Antglied ist verpflichtet, die auf ihn gefallenekvahl zum Vorstände anzunehmen, falls er nicht triftige,vom Fanülientage anzuerkennende Gegengründe hat. AlleAmter sind Ehrenämter.
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Anmeldungen zum Gintrilt sind an den Vorsitzenden zurichten. Uber die Aufnahme beschließt der Familienrat undist sich dieser hierüber nicht einig, der nächste Familientag;doch ist dann für die Aufnahme -/^-Aäajorität erforderlich.
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Bekanntmachungen des Familienrates erfolge» in derRreuzzeitung und dem Deutschen Adelsblatt.
In diesen Blättern ist auch die Einberufung jedesordentlichen Familientages bekannt zu geben.
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Auflösung.
Bei Auflösung des Vereins wird aus dem dann vor-handenen vermögen eine Familienstiftung eingerichtet.