Druckschrift 
Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
Seite
356
Einzelbild herunterladen
 

ZÜ6

etwas Hinweegnehmen lassen, zu zertrennen, auch mit Landts-fürstl. Bewilligung vill oder wenig zn veralisniien oder aufeinigerley weise zu beschwähren sich unterstunde, derselbe desgenuß des vicleicoiumiss ipso lacto versallen, aller Sinknnfftenpriviret, dessen auch in Swigkeit nicht mehr fähig seyn, sonderndas ganze bicteicommiss mit allen pertinentien dem in orrlinssucceäsnrli verhandenen Zlnwärther, so sich der contra-vsntion gegenwerttig- von Ulir bestehenden Verordnung nichttheilhafstig gemacht, znefahlen solle: jedoch will Ich

Drcyzchcndrns hinein ieden rechtinässigein Inhaberdieses von Ulir aufgerichten Uiclsi-cominissi Ulacht nnd Ge-walt ertheilt haben, daß Lr Seyne Genmhlin mit ihrem znc-bringenden Iseyrathgnett, der hierauf gebührenden IviderlaagUlorgengaab für die Kokillen, Iahrsnußung und Ivohnung, folg-lich zn Ihrer völligen Ivittiblichen ab- und hindanferttignng auf diebülei-Lommlss-güetter höchstens biß sünffzehen Tausend Guldenversichern, deßgleichen derselben zur Jährlichen Ivittiblichen Unter-haltung so lang Sye den Tnekheuöertischen Namen führen wird,Zwey Tausend Gulden assignn en möge; iedoch mit dieser außtrüek-lichen Lonclition und von Uur hienüt bestehenden verbündtnus,daß angedeute Iseyrats-Versielzernng lengist innerhalb SechßIahreu nach des üääei-connnlss-Besitzers tödtlichem hintrittalle Jahre mit dem Sechstel in pahrem gelt, sambt den:pro rato des rüekstands gebührenden Interesse aus denenTinkünfften der güetter guettgeinaeht, auf solche weiß dieIvittib Hindan geferttiget und mithin das viclei - commissvon aller Schuld st ab onors asris alieni freygemacht auchdie The-pacta nnd I^eyraths-dontractus auf diese Iveißund nüt Inserüung gleichgemelt- von Uiir Uatnirten Vor-sehung, Lomlüion und Tlausul also gewiß, alß ini Iviedrigendie auf die ülclsi-commiss güetter Geschehende assecuratiander Gemahlinen nnd Ivittiben Ich hiemit für ganz ungültigund Trafftloß cieclariret, und aniczo wie alßdann, auch alß-dann wie anniezo für null und nichtig erklähret haben null,eingereicht und ansgeferttiget werden sollen. Zu welchem