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Geschichtliche Nachrichten über die Familie v. Enckevort : Zusammengestellt auf Grund der Vorarbeiten des Eduard v. Enckevort
Entstehung
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kanzlei Ausdruck, dcu sic uutcrin 20. Dezember f7^O zu er-statten hatte. Dieselbe gibt ihre Meinung dahin ab, daßder Hauptmann v, Enckevort durch den Domänenanwaltmit keinem Fug Rechtens wegen des Guts Vogelfang unddessen pertinentien in Anspruch genommen werden und daßihm daher über seine Tession, die er von den von Lilien-ström erhalten, lehnsherrlicher Konsens und darnechst dieInvestitur nicht versagt werden könne. Denn die erste ihmmovirts Huaestion, daß die von Lilieuström als seine autorsszn rechter Zeit nicht gehuldigt, hat in dem Landrecht undund Privilegiis dadurch seine sattsame Entschuldigung, daßsie abwesend und nicht im Lande gewesen, in welchem Fallkeine Felonie statt hat" .... und sei ferneractio ex capitsprotinüseos in Pommern bei Veräußerungen der leuclorumsmptorum vel oblatoruin unerhört und unstatthaft." Siesinddavor, daß dein Enckevord lehnsherrlicher Konsensund Znvestitur über die erkauften Güter in vogelsang undderen Zubehör cls fürs nicht länger zu denegieren, als ohne-dem derselbe durch den bisherigen Prozeß genug gelitten."

Trotzdem wurde die Regierung angewiesen, den Prozeßfortzusetzen. Derselbe wurde aber in allen Znstanzen ver-loren durch die Urteile vom 5. November f75f>, f5. Maif7H7 und 9. August f7H7.

Zm Oktober f7H7 kam dann Nernd Friedrich vonEnckevort um Erteilung des lehnsherrlichen Konsenses überdie eingereichten Kaufverträge betreffend die Erwerbung vonvogelsang ein und bat, demnächst auch die Nelehnung folgenzu lassen. Der lehnsherrliche Konsens erfolgte dann endlicham f8. Oktober s7^7. Am 6. November leistete NerndFriedrichs Sohn, der Fähnrich Daniel Nikolaus v. E n ck e v ort,in Vollmacht seines Vaters für diesen den Lehnseid undwurde Namens des Vaters mit dem Gute vogelsang belehnt.Am f. Dezember kam Nernd Friedrich um die Erteilungeines Lehnbriefes ein. Er übergab zu diesem Zweckeden Lehnbrief des Herzogs Nogislav von für die