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zugleich einen zehnten Theil der Kapitals zu bezahlen,und diese eingekommcnen Summen von Kapital undIntcreßcn, sollen sogleich wieder an andere ausge-liehen werden. Da sich nicht anders als erwartenlaßt, daß es immer in Boston tugendhafte undwohlwollende Bürger genug geben wird, die gern,ohne Bezahlung, einen Theil ihrer Zeit auf dieVerwaltung dieses Instituts zum Besten der auf,wachsenden Generalion wenden werden, so ist zuhoffen, daß je nicmahls irgend ein Theil von die-sem Gclde tod da liegen/ oder zu andern Zweckenverwendet werde, sondern daß das Ganze durchdie hinzukommenden Jneereßen immer ansehnlicherwerbe, in welchem Fall es dereinst so viel betragenkann, daß matt es in Boston allein Nicht allesbrauchen dürfte, und dann kann etwas davon andie benachbarten oder andern Städte der ProvinzMassachusets, die deshalb einen Wunsch äußern,überlaßen werden. Doch müßen diese Städte sichverpflichten, die Jmereßen und den respektivenzehnten Theil jährlich und pünktlich an die Einwoh.ner der Stadt Boston zu bezahlen. Wenn dieserPlan ausgeführt, und dieser Vorschrift nach, un-unterbrochen hundert Jahre verfolgt wird, so muß
die