Zi6 B. Franklins
Vorstehern vereinigt mit den Geistlichen der ältesten,bischöflichen, prcsbylerianischen und andern Ge-meinden O jener Stadt ausgezahlt werden, diegehalten seyn sollen, diese Summe zu fünf Proccntjährlicher Jntcrcße an solche junge vcrheuralhcieKünstler und Handwerker, die unter fünf undzwanzig Jahr sind, in besagter Stadt gelernt unddie in ihrem Kontrakt versprochenen Obliegenheitentreulich erfüllt haben, auszuleihen, unter der Be-dingung, daß sie wenigstens von zwey angesehenenBürgern das Zeugniß eines guten moralischen Cha-rakters erhalten, welche sich zugleich zur schriftlichenBürgschaft für die richtige Wiederbezahlung verg-lichenen Summe nebst den Jntcrcßcn zu den weiterunten zu bestimmenden Fristen verstehen wollen.Alle Obligationen sollen auf geprägte spanischePiaster, oder nach ihrer Währung in Curant Gold-münze ausgestellt werden, und der Rechnungsfüh-rer soll ein gebundenes Buch oder Bücher führen,worein die Nahmen der Expectanten, und derer,
di?
") C.onxrex-Itlonzl tlliui'clles: Kirchen solcher christli-chen Sellen i'cherdanpt, bey denen jede Versammlungoder Gemeinde für eine eigne und unabhängige Kirchegehalten wird,