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1 (1794)
Seite
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Leben. z i Z

u. d. g. gegeben, und in jenem Testamente vermach,tc ich dem Staate noch zwcy tausend Pfund Sterlingzur Schiffbarmachung des Skuylkil? da ich aberseitdem gehört habe, daß diese Summe zur Aus-führung eines solchen Werks kaum in Betrachtkomme, und daß schwerlich sobald an ein Projektdieser Art gedacht werden dürfte; da mir zugleichein andrer Gedanke gekommen ist, der wie ich hoffenoch allgemein nützlicher seyn wird, so nehme ichhiemit jenes Vermächtniß zurück und vernichte es,und verordne, daß besagte Summe vou zwey lau-send Pf. St. auf folgende Weise verwendet werde/«

Man pflegt gewöhnlich zu sagen, derjenige,der von seinen Vorfahren ein Vermögen überkom-men, habe gewißcrmaaßen die Pflicht, es unver-ringert seinen Nachkommen zu hinterlassen. DieseVerpflichtung kann mir nun zwar nicht obliegen,da ich niemahls einen Schilling von Eltern oderVer-wandten geerbt habe. Gleichwohl werde ich meinenNachkommen und Verwandten ein ansehnlicher Ver-mögen nachlaßen, wenn es nicht durch irgend einenZufall noch vor mciucm Tode verringert wird.Obige Einnerung.habe ich blos als eine Art vonU 5 Aps-