Leben. 229
«Im Fall, daß der Neckar oder irgend ein«Lehrer (die vermöge der Stiftung zu einem be-istimmten Gehalt angewiesen sind) durch Krankheit«oder irgend eine natürliche Schwäche und Alter«außer Stand gesetzt werden sollten Unterricht zu»geben, so sollen die Ephoren, um ihn vor dem«Elend der Dürftigkeit zu schützen, freye Macht«und Gewalt haben, nach Verhältniß seiner Um-«stände und Verdienste, so wie des in Händen«habenden Kapitals für seinen Unterhalt zu sorgen."
Der letzte Abschnitt der Grundgesetze ist in ei-nem so warmen und menschenfreundlichen, so wahr-hast väterlichen Ton geschrieben, daß er dem Her-zen n»d dem Kopf der Stifter zu ewigem.Ruhmegereichen muß.
«Man Host und erwartet, daß die Ephoren«sichs zum Vergnügen und gewiszcrmaaßen zur«Pflicht machen werden, die Akademie recht oft zu«besuchen, und dadurch der Jugend Much und«Ehrgeiz einzuflößen, auch die Lehrer zu ermuntern«und zu stärken, und auf alle, in ihren Kräften«stehenden Mittel, den Nutzen und das Ansehn
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