Z56 §.!4Z.Abl.anGutschen. §.i44.Abl.awSchissen.
Metallstreifcn schon zur Beschützung der darin befindlichenMenschen dienen. Um aber unterwärts den Sprung deSBlitzes zu den Radschienen und anderm Eisenwerke zu ver-meiden , mußten die besagten vier Ecksireifen unten amKasten noch durch einen Metallstreif verbunden werden, anwelchem hinterwärts, mittelst einer Oese, eine Kette anzu-hängen wäre, die auf dem Boden nachschleppte.
§- '44.
Ableitung an Schiffen.
An Schiffen, deren Masten aus Stangen bestehen,davon die öbcrn durch den Mastkorb herunter zu lassen sind,laßt sich keine bevestigte und zusammenhangende Blitzab-leitung anlegen. ES muß also der Ableiter von der Spitzedes Mastbaums Key den Seilen seitwärts herunter geführtwerden und die Bequemlichkeit crfodert eine biegsame Zu-rüstung, die man abnehmen und zusammenpacken kann —Dieses erhalt man durch Ketten von dünnen messingenen,oder noch besser kupfernen Stangen, vhngefähr so dick alseine Schrcibfeder, davon die Glieder etwa eine Elle lang sind.DicGeleukc aber müßten nicht mir bloS umgebogenen Enden zu-sammen gehaket scyn, sondern wohl in einander schließende Ge-winde haben, deren eins vorwärts, das andere seitwärts zubiegen wäre, weil bey wenigerm Zusammenhange Funken undAnschmelzung entstehen, welche den nahen Schiffsseilen gesährlich seyn könnten. Nun muß an dem Ende der öberstenMast - Smngc (Braamstange) eine kleine Rolle befindlich
seyn.