unbedeckt anzulegen. 285
S»ch ihrer Länge nach das Mauerwerk abgesprengt zu wer-den. Von dem Metalldrathe einer berohrten Gipsdecke,wenn gleich sich die ganze Masse desselben auf einige Zentnerbelauft, wird auch von sehr zertheiltem Strahle der GipShie und da abgesprengt. <§. 2b. s8>) ES ist daher keines-weges rathsam, wie euugeNaturforscher erlaubt haben, eine»Theil der Ableitung durch die Mauer, oder durch andereTheilc des Gebäudes hingehen zu lassen, weil dadurch leichteine Beschädigung verursachet werden könnte, die destoschlimmer wäre, weil sie versteckt säge. Nur, wenn dasMetall geräumig genug ist, gcschichet die Durchfahrt desStrahls ohne Platzung. Dies ist besonders der Fäll beyden Regcnröhrcn, wo die Flamme Raum hat, in ihreminner» Umfange sich auszudehnen, wen» sie gleich auswärtseingeschlossen sind. (Z. ZZ) Daher kann man auch einesolche eingeschlossene metallene Röhre, wenn es die Um-stände crfodern, mit zur Strecke der Ableitung anwenden:doch lasse ich lieber Key den Röhren, die vom Dache herdurch eine hölzerne oder steinerne Rinne durchgehen, nocheine äussere Leitung umher anlegen. Ueberhaupt solltedemnach die Ableitung, wo möglich, ihrer ganzen Längenach, frcy, aussen am Gebäude angelegt werden, nichtallein, weil ein dabey sich befindender Mensch leicht vonder Erschütterung verletzt werden, oder doch das durchsah,rende Feuer mit dem Dampfe (§. sz ) den Bewohner»Schrecken und Ungemach verursachen, sondern auch, weilder Blitz von einem ins Gebäude hinein geführten Ableite?
leicht