46 §. 22. Beschädigung einer ieitunz
cr zu eiuer kupfernen Rinne, welche an beiden Seiten besHofes sowohl als an der inncrn Seite des Thorweges vorder Traufe liegt. Won dieser ging an zener Seite einekupferne, und an der gegenüber liegenden Seite des Hofeseine verzinnte blecherne Regenrohre herab. An der kupfer-nen war nur oben, wo der Trichter der hineinführende»Ti aufnnns um einen Zoll enger war, und also ein Spranzentstehen muste, ein Loch eingeschmolzen, sonst aber derganzen Lange nach kciue Beschädigung. An der blecherne»«der waren drsy Stellen aufgesprengt, und zwar da, woHie schon etwas augerostete Stücke Bisch aneinander gefügtwaren. Wo diese Whre aufhörte, war der Blitz noch,wie die Spuren zeigten, durch die Mauer auf den Eisen«brach der Vergipsung, und ans einiges Zinnengeschirr indir Kellerküche zugefahren, und hatte einem Bedienten de»Arm, welchen er daselbst auf der Fensterbank lehnte, etwasversengt. Unten an der kupfernen Rohre war er von derKlammer, damit sie bevcsiigtist, in die Mauer, und vondort auf das Kellerfenster zugefahren, daran sich einigeBeschädigungen zeigten. Auch waren in beiden Häuser»von Nebenstrahlen (weil die Rinnen am Dache nicht gena«Zusammenhingen, und daher eine Zerstreuung des Strahlsverursachet worden) im zweiten Stockwerke einige geringeSpure» an de» Gixsdeckeu zu sehen.
§. 2Z.
5) Die Umstände habe ich selbst, nebst dem Bleydecker Mett-lerÜKNip, am folgenden Tage untersucht.