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K. 904. Die alten Romer setzten die Erbauung desStadt Rem als ihre Epoche fest. Diese wird von Varronin das Zwiste Jahr der Manischen Periode und dessenListen April, folglich 75z Jahr vor E. G- gefetzt. Daherist das i?9Zste Jahr der christlichen Zeitrechnung das 2546^nach Erbauung der Stadt Rom.
§ 905. Die Epoche des Nabonassars nahm mitder Gründung des babylonischen Reichs ihren Anfang»Diefe Jahrrechnung ist freylich schon längstens abgeschafft,unterdessen, da sich Hypparchus und ptolemcus dersel-ben bcy ihren astronomischen Beobachtungen und Rechnun-gen bedien! haben, so ist selbige noch den Astronomen wich-tig. Ihr Anfang fallt auf den -6sten Februar des Zy^sienJahres der julianischen Periode. Hiernach werden auch dieägyptischen Jahre gerechnet. Diese Jahre haben 12 Mi-ttäte, jeder zu 30 Tagen, und am Ende derselben werdennoch 5 Tage eingeschaltet, so , daß 365 Tage herauskom-- wen. 14dl nabonassarische Jahre geben 1460 julianische.Man verlangt hiernach z, B. für 1793 das nabonassarischeJahr zu finden. Das i^zste Jahr der christlichen Zeitrech-nung ist das 6zobte Jahr der julianischen Periode; von3967 bis 6Zc-6 sind 2539 julianische Jahre verflossen, wel-che 2540 nabonassarische Jahre und 270 Tage geben, dem-nach kvmmc der Anfang des Zossen Jahres mit dem Listennabonassanschen übercin. Es trift alle 4 Jahr, wegen deszurückgebliebenen Schalttages, um einen Tag früher ein.
§. yo6. Der Tod Alexanders des Großen erfolgtetzen lyten Julius im hosten Jahre der MMschm Pens-