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wegen der aufgehobenen Schaltjahre für 1700, i8c:o un§1900 unterbrochen wird.
§. 8y2. Man bcnenut durch alle Tage des Jahresdie sieben Wochentage mit den ersten sieben Bucbffabendes Alphabets von ^ bis so daß der iste Januar al«lemal /v heißt; der Vncbsiab, welcher alsdann auf denersten, und folglich, wenn man diese Bezeichnung beibe-hält, auf alle übrige Sonntage des Jahrs fällt, heißtder Ssnnragsbuchftat'. Gesetzt nun, das erste Jahr nacheinem Schaltjahr, also ein gemeines Jahr, fangt mit einemSonntag oder dem ersten Wochentag an, so ist ^ der Sonn-tagsbuchstab desselben Jahres, dies Jahr hat 52 Wochenund r Tag, und folglich wird der letzte Tag in diesemJahr abermals ein Sonntag seyn und den Buchstabführen, der darauffolgende Montag ist der erste Tag desnächsten Jahrs, und wenn man demselben den Buchstab ^giebt, so kommt e auf den ersten und alle folgende Sonn-tage, und giebt den Sonntagsbuchsiab für das zweyteJahran. Hiernach läßt sich schließen, daß im dritten Jahr 5 derSonntagsbuchstab seyn werde, und daß daher die Ordnungder Buchstaben rückwärts von einem Jahrzum andern gehe»Das 4te J«hr ist nun ein Schaltjahr, worin der Februar29 Tage hat; daher wird der Sonntagsbuchstab L desselbennur bis zum Schalttage, oder den ?4sien Februar > diesenmit eingerechnet, dienen können, da dieser Schalttag, dereingeführten Gewohnheit gemäß, mit dem vorhergehendenszsten Februar einen gleichen Buchstab erhält, auf den M
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