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ihre Geschwindigkeiten als so zerlegt anse*>lien, dafs sie eine gemeinschaftliche und zweyentgegengesetzte Geschwindigkeiten hätten ,und blos vermöge der letzteren einander dieWaage hielten. Die den Punkten gemein-schaftliche Geschwindigkeit wird durch ihregegenseitige Wirkung nicht gestört, nur sieallein mufs also nach dem Stofse noch beste-hen. Um sie zu bestimmen, wollen wir be-merken, dafs die Gröfse der Bewegung zwey-er Punkte, vermöge dieser gemeinschaftlichenGeschwindigkeit, sanunt der Summe der denaufgehobenen Geschwindigkeiten zugehörigenGröfsen der Bewegung, die Summe der Grös-sen der Bewegung vor dem Stofse darstellt,wenn nur die den entgegengesetzten Ge-schwindigkeiten zugehörigen Gröfsen der Be-wegung in entgegengesetzter Bedeutung ge-nommen werden. Aber nach der Bedingungdes Gleichgewichts ist die Summe der denaufgehobenen Geschwindigkeiten zugehörigenGröfsen der Bewegung gleich Null; folglichist die der gemeinschaftlichen Geschwindig-keit zugehörige Gröfse der Bewegung derje-nigen gleich, die anfänglich in den beydenPunkten vorhanden war, und mithin ist dieseGeschwindigkeit der Summe der Gröfsen der