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öffentlich zu ehren, die ihr Leben damit schmückten,aber Wir finden es gerecht, denjenigen unter ihneneine Auszeichnung zu verleihen, deren Verdienst be-sonders anerkannt ist. Wir verordnen daher hier-durch Folgendes:
1 .
Die gedachte Auszeichnung soll unter dem be-deutungsvollen Namen
Louisen - Orden
den Wir hiermit stiften, in einem kleinen schwarzcmaillirten gnldncn Kreuz bestehen. Das auf beidenSeiten himmelblau emaillirte runde Schild in der Mittedes Kreuzes hat auf der Aussenseito den BuchstabenL. und in derselben einen Stcrnenkranz, auf derRückseite die Jahreszahlen O'ff- * 8 - 20 )
2.
Dieser Orden wird an dem weissen Bande deseisernen Kreuzes mit einer Schleife auf der linkenBrust getragen.
3 .
Die Verleihung desselben geschieht ohne Rück-sicht auf verheiralheten oder ledigen Stand; jedochkönnen ihn nur solche Personen erhalten, welchedem Vaterlamle durch Geburt oder Verheirathungangehören, oder sonst nationalisirt sind.
4 .
Die Zahl derselben ist auf Ein Hundert be-schränkt *).
5 .
Zu ihrer Auswahl verordnen Wir hierdurch einCapitel, welches unter dem Vorsitz der Frau Prin-zessin Wilhelm Königliche Hoheit, aus vier Frauen,der Staatsministerin Gräfin von Arnim, der Generalin
’) Die Zahl der Ordcnsglicdcr ist gegenwärtig unbestimmt.