Dor König; Friedrich Wilhelm III. fügt «luicliKahinels- Befehl vom 18. Januar 1810 *) dem Ordennoch eine 2te und 3te Klasse hinzu. CFig. 8. 9.)
*) Erweilerungs- Urkunde für die Königlich Prcussisclicn Ordenund Ehrenzeichen vom 18. Januar 1810.
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König vonPrcussen etc. etc.
Bei dem Werth, welchen das National-Verdienst jederArt für Uns und den Staat hat, wollen Wir es auch all-gemein durch öffentliche Auszeichnung ehren, belohnen undermuntern.
Zu diesem Zweck fügen Wir den bestehenden Ordenund Ehrenzeichen Unserer Monarchie hierdurch noch eine2te und 3tc Klasse des rothen Adler-Ordens und Verdienst-Medaillen an dem Bande dieses Ordens hinzu. (Fig. 8. 9.)
§•
Die Orden und F.hrcnzcichen Unsers Staats zerfallen da-her künftig in zwei Ilauptabtheilungcn. Die erste wird imAllgemeinen das ausgezeichnete Verdienst um den Staat,die zweite insbesondere das im Kampf gegen den Feind er-worbene Verdienst, ehren, belohnen, und ermuntern.
§• 2 .
Zur ersten Haupt - Abtheilung gehören: der schwarzeAdler-Orden, der rothe Adler-Orden erster, zweiter unddritter Klasse, die goldne und silberne Verdienst-Medaillean dem Jtaude des rothen Adler - Ordens.
§■ 3.
Zwischen diesen Orden und Ehrenzeichen der erstenHaupt - Ablheilung findet die so eben ausgesprochene Abstu-fung von oben herab statt.
‘ §■ 4 .
Der schwarze Adler - Orden verbleibt in seiner bisheri-gen Verfassung auf den Grund der Statuten vom 18. Januar1701.
§. 5.
Bei dem rothen Adler-Orden gilt für die ersle Klassedesselben die Besliitigungs-Urkunde vom 12. Junius 1792