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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Ordens, gewöhnlich Gesellschaft Jesu genannt, bezieht, undWir haben erkannt, daß er von seinem heiligen Gründer gestif-tet wurde, um an dem Heil der Seelen, an der Bekehrung derKetzer und besonders an der der Ungläubigen, sowie endlich fürdie möglichst ausgedehnte Verbreitung der Gottesfurcht und derReligion thätig zu arbeiten; daß er zur Erleichterung der Er-reichung dieses höchst wünschenswerthen Zieles, Gott durch dasGelübde der beschränktesten evangelischen Armuth, sowohl imAllgemeinen als im Einzelnen, geheiligt wurde, wovon nur dieCollegien des Unterrichts oder die wissenschaftlichen Anstaltenausgenommen waren, denen man gestattete, Einkünfte unter derBedingung übrigens zu besitzen, daß solche von der Gesellschaftnie für sich benutzt und zu ihren Bedürfnissen und Gebrauchverwendet werden dursten. Unter diesen Bedingungen und an-dern ebenso heiligen Gesetzen geschah es, daß Paul V. die Ge-sellschaft Jesu das erstemal durch seine in Blei gesiegelten, den27. September des Jahres der Fleischwerdung unseres Herrn1540 ausgefcrtigten Briefe genehmigte, und daß er ihr die Er-mächtigung ertheilte, Statuten und Vorschriften zu entwerfen,welche ihre Sicherheit, ihre Haltung und innere Einrichtungfcststellcn möchten. Derselbe Paul, unser Vorgänger, eröffnete,ungeachtet er anfänglich die Zahl der Mitglieder nur zu sechzigauf's bestimmteste festgestellt hatte, hernach durch andere in Bleigesiegelte Briefe vom 28. Februar 1543 den Eintritt in die Ge-sellschaft Allen, welche die Obern derselben aufnehmen wollten.Endlich ertheilte derselbe im Jahre 1549 den 15. Novemberdurch seine in Form eines Breve's erlassenen Briefe der Gesell,schaft zahlreiche und sehr ausgezeichnete Vorrechte, durch welchedie schon den Generalen ertheilte Bewilligung, zwanzig Priester,als geistige Coadjutoren, anzunehmen, und ihnen dieselben Er-mächtigungen und Rechte zu übertragen, womit die Professenbekleidet waren, in's Unendliche auf Alle ausgedehnt wurde, welchedie besagten Generale dazu als würdig crkennenzwürdcn.

Noch mehr, er befreite die Gesellschaft und alle ihre Mit-glieder sammt den Gütern, welche er unter seinen und den Schutzdes apostolischen Stuhls stellte, von aller Oberherrlichkeit, Ge-richtsbarkeit und Einschreitung aller und jeder Ordinärien (derBischöfe).