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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
Entstehung
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429
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Daher kommt es, daß Innoccnz III-, Unser Vorgänger, be-merkend, daß die zu große Verschiedenheit der regulirten Ordenin der Kirche Gottes eine große Verwirrung cinführe, auf'Sstärkste in dem vierten Eoncilium des Laterans verbot, irgendeinen neuen religiösen Orden künftig zu stiften, und in irgendeinen andern, der nicht anerkannt sei, cinzutrcten; er befahl fer-ner, daß, wer wünschen sollte, einen neuen Orden zu gründen,gehalten sein sollte, sich an eine der Regeln und eine der zusolcher Zeit anerkannten Institute an'zuschließen.

Es war also keineswegs erlaubt, ohne specielle Erlaubnißdes römischen Hohenpriesters einen neuen Orden zu gründen,und zwar mit Recht; denn da die Brüderschaften keinen andernZweck haben sollen, als den — immer größerer Vervollkomm-nung, so muß der apostolische Stuhl vorausgängig die Art desVorgesetzten Lebens prüfen und es mit Sorgfalt untersuchen, da-mit sich nicht unter dem Scheine des größten Gutes in der Kircheviele Schwierigkeit, vielleicht großes Uebel erhebe.

Indessen brachten dennoch trotz der Weisheit des Decrctesvon Jnnvcenz Hl. nicht allein die beharrlichen Nachsuchungenmehrerer Bittenden, vie den apostolischen Stuhl bestürmten, esdahin, daß einige neu regulirte Orden seine Genehmigung erhiel-ten, sondern cs hatte auch eine dünkclvolle Vermessenheit eineMenge Orden, besonders der bettelnden, hervorgcbracht, welchenoch'nicht anerkannt worden sind.

ES hat dcßhalb Papst Gregor X., auch Unser Vorgänger,nach erhaltener vollständiger Kunde hierüber in dem allgemeinenConcilium von Lyon die Verordnung Innoccnz III. erneuertund noch strengere Verbote gegen Jedermann erlassen, in Zukunfteinen neuen Orden irgend einer Art zu gründen oder in einensolchen einzutreten.

Im Allgemeinen hat er die nach dem Concilium des Late-rans gestifteten Orden und selbst die Bettelorden aufgehoben,welche nicht würdig gewesen waren, von dem heiligen Stuhlebestätigt zu werden; er gestattete denen, welche Profcß darin ge-than hatten, darin zu bleiben, so sie wollten, vorausgesetzt, daßsie Niemand mehr ausnähmen, und weder Häuser noch Gütererwarben, und diejenigen, in deren Besitz sie wären, nicht ohnebesondere Erlaubniß des heiligen Stuhls veräußerten-