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den aus den schlagendsten Belegen und Citaten, daß dieser ent»schliche Frevel von den Casuisten geübt wurde, um durch dieäußerste Nachsicht mit den Sünden und sittlichen Gebrechen derMenschen diese an sich zu locken, für die Gesellschaft zu gewin-nen und dadurch ihr Ziel, Herrschaft in der Kirche wie imStaate, zu erreichen. Aber nicht allein die 300 Casuisten sindanzuklagen; nein, der ganze Orden ist es und trägt gleich schwereSchuld. Denn wenn er in den Fußtapfen Jesu wandelte, vonwelchem er seinen Namen genommen hatte, wie konnte er inseiner Mitte Glieder dulden, die durch die schändlichsten mora-lischen Grundsätze den Namen Jesu und den Orden verhöhntenund letzteren brandmarkten? wie dulden, daß solche Grundsätzevon den Casuisten in zahlreichen Werken öffentlich ausgesprochenund auf Kanzeln, in den Schulen und Beichtstühlen geltendgemacht und unter das Volk gebracht wurden? Aber noch schla-gender sind die Beweise von der Schuld des ganzen Ordens.Denn alle jene casuistischen Schriften, welche die Moral ver-gifteten, sind mit Bewilligung der Ordensobern erschienen undmit deren Privilegien und Approbationen ausgestattet; in denStatuten der Gesellschaft war das Gesetz, daß kein Jesuit ohnediese Approbation der Ordcnsobern irgend etwas durfte druckenlassen, und sie bewog sogar den französischen König Heinrich III.,eine Verordnung zu erlassen, worin allen Buchhändlern verbotenwurde, irgend ein Buch von einem Jesuiten zu drucken, welchesvorher die Approbation der Ordensobern nicht erhalten habe.Dieses Edict wurde am Iv. Mai 1583 erlassen und von Hein-rich IV. am 2V. December 1603 und von Ludwig XIII. am14. Februar 1612 bestätigt. Mit welchem Grunde kann nunRaumer in seiner Geschichte Europa's sagen: „Der Orden hatim Allgemeinen niemals.eine schlaffe, laxe Sittenlehre, odergar verbrecherische Grundsätze ausgesprochen und anerkannt, viel-mehr dieselben schlechthin verdammt"? Raumer hat dieseseine Worte schon auf der folgenden Seite wieder vergessen, woer sagt: „Wenn endlich einzelne Mitglieder (— ihre Zahl istcirca 300 —) in einer Gesellschaft, welche unbedingten Gehor-sam fordert, Grundsätze, die einer strengen (-— nein, auch einergelinden, ja, jeder —) Sittenlehre durchaus widersprechen,kühn entwickeln, ja danach handeln, so fällt mit Recht der Vor-