21) Man kann eine Buße auch durch einen Anderen ver-richten lassen, wenn man es selbst nicht kann, und dieser kannsic auch sich selbst zu gute rechnen, wie bei Busen bäum meh-rere Doctorcn behaupten. ^)
22) Nähere Umstände bei der Verrichtung der Buße, z. B.gebotenes Niederknieen, können füglich weggclassen werden.
23) Man kann sich die Buße ändern oder mit einer andernvertauschen lassen, nicht nur von demselben Beichtvater, sondernauch von einem andern, ohne daß derselbe die Beichte derSünden gehört hat, weßwegen sie einem aufgelegt ist. Nachzahlreichen Doctorcn. ^)
24) Man kann sich die Buße selbst mit einer andern, dieaber besser sein muß, vertauschen; wie ganz probabel lehrenDiana, Rosellus, Porcellus und Villalobes.
So weit über diesen Gegenstand, womit wir die Abhandlungder jesuitischen Lehre von dem Bcichtsacramente beschließen, eineLehre, schändlich und verderblich wie die ganze Moral der ge-priesenen Väter, aber noch schändlicher und verderblicher, da siehier den Sündern auch den Weg versperrt und verdorben hatten,sich von den Sünden, wozu die schlechte kasuistische Moral ver-leitet und verführt hatte, zu reinigen und auf den Pfad derBesserung zurück zu gelangen. Viele Sünden haben die Jesui-ten auf dem Gewissen, aber die sie im Beichtstühle begangen,sind die meisten und schwersten. Denn wo sie Richter sein soll-ten, waren sie Schurken, wo sie Lehrer und Besserer sein soll-ten, waren sie Verführer. Die Sittenlosigkeit der kasuistischenZeit liefert den besten Commentar zu ihrer infamen Moral.Wohl uns, daß der Himmel uns von ihnen erlöset hat. Diekatholische Kirche mag kühn in ihren Litaneien beten: „Vor denJesuiten" — bewahre uns, o Herr!
n) Lusenb. p. 757. 32) 3?!>m!>. H 5. n. 14. si. 422—424. 33) lamb.e. 3. §. 1—3. u. 15—25. ,i. 424—436. Nuseub. p. 757. 31) idict.