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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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307
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kann absolvirt werden, a) wenn er außerordentliche Neue undaußerordentlichen Vorsatz hat; denn diese bewirken, daß die Ge-legenheit nicht mehr eine nächste bleibt; well ein bewaffneterMensch ein starker ist und Sieg von ihm gehofft werden kann.Nach Lugo, Caramuel und Sanchez."

Der Mönch, hat er wohl je im Ernste gebetet: Und führeuns nicht in Versuchung? Das beten wir zu Gott, und derJesuit erlaubt dem Sünder, in der Versuchung der nächsten Ge-legenheit zu verharren, wenn er nur mit einem festen Vorsatzebewaffnet ist, der vor solcher Nähe, solchem Reize, solcherMacht des Bösen, wie sie eine nächste Gelegenheit hat, fastjedesmal zu nickte wird? Welche Menschen!

27) Zweitens, fahrt Tamburin fort, darf der Beichtendein der nächsten Gelegenheit bleiben und trotz selber absolvirtwerden: wenn er sich vornimmt, andere Mittel anzuwcndcn;wie, wenn er also, falls die Gewohnheit von einem Frauen-zimmer hcrrührt, sich vornimmt, nie mit ihr ohne Zeugen zusprechen und umzugehen, und ihren Anblick nach Kräften zumeiden.

28) „Drittens, wenn die Gelegenheit nicht aufgegebcn wer-den kann, ohne Aergerniß, schwere Schande oder großen geist-lichen und zeitlichen Nachtheil; denn in diesem Falle muß manmoralisch annehmen, daß Jemand die Gelegenheit nichr freiwilligwählt, sondern sie leidet. Daher kann z. B. ein Sohn absolvirtwerden, wiewohl er mit einem Mädchen zusammen wohnt, mitwelcher er zu sündigen gewohnt ist, die er nicht selbst, auch nicht leichtund mit Anstand aus dem Hause schaffen kann. So auch, umstärkere Fälle zu wählen, wenn sich Jemand in nächster Gelegenheit,befindet, mit dem Bruder oder der Schwester zu sündigen, von derenUmgänge er sich ohne schweren Nachtheil nicht trennen kann.Nur muß er andere leichtere Gegenmittel, die er in seinerMacht hat, auwcnden, wie sich von selbst versteht. AehnlicheFälle siehe bei anderen Doctorcn, namentlich bei Navarra."Welch eine Moral!

29) „Auch Laymann bestätigt dieß mit folgenden Worten:Wir sind verpflichtet, die nächsten Gelegenheiten zu meiden; je-doch muß man die Ausnahme machen, wenn man die nächsteGelegenheit, schwer zu sündigen, ohne großen Schaden an Leib,

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