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17) Wir haben noch Einiges hinzuzufügen über die mora.lische Einheit einer einzigen Sünde. Jemand z. B. hat wollü-stige Gedanken, begehrt eines Weibes und zwar längere Zeithindurch. Wie oft sündigt er? Tamburin entscheidet: so-lange die Begierde in selu, in einer und derselben Hitze ist,sündigt man durch sie nur einmal. Wird sie aber nach einemZwischenräume von 6 oder 1V Stunden wieder erneuert, so ent-steht daraus eine neue Versündigung. So wenn Jemand eineGotteslästerung in einem Anfalle zwei-, dreimal, auch mit Un-terbrechungen (wenn diese unter 5 Stunden sind) wiederholt,eine Sache zwei-, dreimal falsch beschwört, Jemand ineinem Zuge, wenn auch mit Unterbrechungen, Jemand in ver-schiedenen Punkten verläumdet, wenn ein Priester in einerund derselben Sündhaftigkeit mehrere heilige Handlungen vor-nimmt: Alle diese begehen nur eine einzige Sünde und es istgenug, wenn sie sich anklagen, z. B. ich habe Jemanden ver-läumdct. So Tamburin!. ^°)
18) Eine einzige Handlung kann mehrere Sünden in sichenthalten, z. B. Jemand kann in einer einzigen Begierde mitmehreren Frauen sündigen wollen, kann durch einen Schlag,Schuß Mehrere ermorden, auf einmal Mehrere verläumdcn, durcheine Handlung Mehreren Aergerniß geben. Es ist nun dieFrage, ob man die mehrfachen Sünden, die in einer einzigenHandlung eingeschlossen sind, in der Beichte auch aufdccken müsse?Vasqucz entscheidet sich dafür"), Su arez dagegen. °°) Tam-burin erklärt sich auf seine eigene Faust: Ich behaupte, daßman die Gläubigen durchaus nicht dazu anhalten müsse; er be-ruft sich auch auf Leander. ^) Wer z. B. von Mehreren aufeinmal gestohlen hat, braucht nur zu beichten: ich habe fremdesGut gestohlen. '")
Ueber die formale Vollständigkeit der Beichte.
Die formale Vollständigkeit der Beichte besteht vorzüglichdarin, daß die Sünden nach ihrem wahren Lhatbcstande mit
28) ll'gmd. §. 8. II. 46 — 55. p. 79 — 85. 27 ) Variier cle poenit.c)uaesl. 9t. -nt. t. ll. 4. 28) 8uarer <1e iiueuit. c>. 22. sect. 5. a. ». 54.2S) §. 9. n. 59. p. 89 99. 2") p.93, 94. Vgl. llucoli. r>. tZ4. p. 788.