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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
Entstehung
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254
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Z54

43) Haben die Banditen Asylrecht? Antwort: Die Consti-tution Gregor s X!V. schließt sie davon aus. Aber: unter einemBanditen verstehe ick denjenigen, der sich durch Geld oder einenanderen Preis dingen läßt, einen Andern, ohne daß er cs sichversieht, im Hinterhalte zu morden. Wer daher ohne PreisJemanden tödtet, um einem Freunde einen Gefallen damit zuthun, ist kein Bandit.

44) Ketzer und deren Helfer und Gönner sind des Asyl-rcchts verlustig.

45) Genießt der des Asylrechts, der neben einer Kirche einVerbrechen begeht, mit der Hoffnung, gleich ein Asyl zu finden?Allerdings, nach Sanchez. Ja, ich behaupte, wer in derselbenAbsicht in der Vorhalle oder auf den Stufen der Kirche Jcman,den ermordet."'")

46) Wer für Geld gedungen, nach dem Aufträge einesAndern, in Gegenwart dieses, Jemanden tödtet, ist er ein Ban-dit? Antwort: Palaus sagt, daß er cs so eigentlich nicht sei,und daher das Asylrecht nicht verliere. """) Vergleiche Ließ mitn. 41; welch' ein Widerspruch!

47) Wer sonst ein schreckliches Verbrechen begeht, oder imDuelle Jemanden tödtet: genießt er Asylrecht? Allerdings, wieFagundez behauptet; weil Keiner durch die Bulle davon aus-geschlossen wird. Wer daher Mädchenraub begeht, Mädchen oderauch Nonnen selbst in der Kirche schändet, verliert das Asylrechtnicht.""') Und ein Ketzer, oder wer eines solchen Gönnerist,z. B. den von der Inquisition Verfolgten aufnimmt und ver-steckt, weil er dessen Freund ist: der ist des Asyls verlustig.Welche Menschen!

48) Ein weltlicher Richter weiß, daß Jemand kein Asyl-recht habe: kann er ihn aus der Kirche holen lassen? Antwort:Ich glaube, daß er es ohne Erlaubniß des Bischofcs unter Strafeder Excommunication nicht dürfe.""")

48) Jemand verträgt sich mit seinem Feinde, mit der Be-dingung, ihn nicht zu tödten; nachher ermordet er ihn doch: hater Asylrccht? Antwort: Allerdings, weil man ja nicht unbedingt

2>7) 17zco,,. r.x. n. 27. 215) o. 23. INS) n 46- p. 70t. 220) l>. 48.

!A) n. 49. 222) 54.