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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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künfte verbunden ist; gibt es wohl ein Mittel, ihn davon zubefreien? Antwort: Allerdings; er braucht sich den Besitztitelnur berichtigen zu lassen. Denn da die Einkünfte einer vacan-ten Pfründe (sie war aber während des unrechtmäßigen Besitzesfür vacant zu erachten) dem Nachfolger gebühren, so kann er dieEinkünfte behalten, da er ja Nachfolger wird. Der Beisatz:Wenn nicht etwa gesetzliche Gewohnheit oder Bestimmung csanders verordnet "'), hebt das Vorige gar nicht auf.

12) Wenn aber die Berichtigung des Titels nicht geschieht?So gibt es drei Auswege: Man kann mit der apostolischenKammer verhandeln (und die ließ mit sich handeln), oder dieEinkünfte an seine Kirche geben (dann kommen sie dem frag-lichen Herrn ja doch wieder zu Gute, weil er ex 8uxpositodie Stelle behält), oder sich mit dem Nachfolger gegen billigenNachlaß auseinandersetzcn. So Navarra, Sa und Andere.'^)

13) Jemand hat ein Benesicium erlangt durch erheuchelteHelligkeit oder auf andere schändliche Weise; ist er verpflichtet,zu resignircn? Antwort: Nein, wenn die Schändlichkeit nurkeine Simonie ist; denn diese würde die Collation zu Nichtemachen. Moli na. "°)

14) Sind Geistliche verpflichtet, den Ueberschuß ihrer Ein-künfte zu frommen Zwecken zu v^wendcn? Antwort: NachEscobar können sie auch ihre unehelichen Töchter damit ernäh-ren und ausstattcn.

15) Wer, in vollem Besitz einer Pfründe, in sechs Mona-ten die Tageszeiten nicht betet, muß die Einkünfte erstatten;an wen? Antwort: An sich selbst, nach dem Rathe eines Beicht-vaters, wenn er nicht viel hat.

m. Simonie.

Wir haben schon oben, wo von dem Probabilismus undder Methode, seine Absicht zu lenken, die Rede war, die Kniffegesehen, womit Valencia und Tanner die Simonie erlaub-ten. Hier wollen wir nur noch Einiges als Ergänzung an-führcn.

168 ) Lsüob, II. 65- n. 65. l- 0 ) Noüiia bei üscoli. n. 66.

zu) Lzxob. !. c. ii. 68. x. 668. r:r) .n 69.