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ger dem Rechte nach so gut ist als Einer, der gebeichtet hat. °°)Nach dieser Ansicht kann die Beichte füglich ganz wegsallen.
13) Jemand hat Keuschbeit gelobt in Betreff der Selbst-best ckung, und das Gelübde mit einem Eide besiegelt; kann ersich dieses vereideten Gelübdes kraft der Bulle entledigen undcs in ein anderes verwandeln lasten? Antwort: Ich habe schonoben gesagt, daß er cs könne. Ich füge nun aus Suareznoch den Grund bei: weil, obgleich Gelübde und Eid zwei Fes-seln sind in ihrer Art ganz verschieden, sie doch moralisch undin Bezug auf Gott und Religion nur für eine Fessel zu achtensind. So auch Lessius. ")
Welch' eine Unsittlichkeit und Gottlosigkeit!
14) Ist auch irgend eine gerechte Ursache erforderlich, umkraft der Bulle ein Gelübde verändern zu lassen? Suarezverneint es, weil das Privilegium der Bulle erthcilt ist, mitder Last, etwas zum Kriege gegen die Ungläubigen zu geben.
15) Ja, ein Beichtvater würde sündigen, der sich weigerte,dem Beichtenden in Ermangelung eines gerechten Grundes dieGelübde zu verwandeln; denn er wäre ein ungetreuer Ausspen-der eines Privilegiums, das hier doch zum Frommen der Sün-der gegeben worden. Welche Menschen!
16) Jemand hat geschworen, er wolle inskünftige nie mehrWürfel spielen, oder im Falle eines Rückfalls wolle er den Ar-men eine gewisse Summe geben. Wirklich hat er wieder ge-spielt; ich frage nun, ob er kraft der Bulle auch in Betreffder sich auferlegten Strafe Dispensation erhalten könne? Ant-wort: Allerdings, nach der Lehre des Sanchez; weil er jeneStrafe nur kraft des Eides zahlen muß; daher erstreckt sich dieBefugniß, den Cid zu verwandeln, auch auf die Strafe.Welch' eine Sophisterei!
Genug der Auszüge über diesen Punkt, die man nicht ohneAcrgerniß niederschreiben kann; wir hätten ihre Anzahl noch umdas Doppelte vermehren können. Wer sich weiter belehren will,nehme den Cscobar zur Hand.
2g) n. l 14 1 >. 253. au) ZI) n. 131. 1 >. 256. llessius bei Lscob. ». 144.N) o. 132. 33) ». i33. 34) n. 151. p. 258. 259.