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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Wenn ich weiß, daß du im Sinne hast, mir die Bczah'ungim Verfluß eines Monats zu verweigern, und ich vermag diesemNachtheile, den du mir zufügst, nicht zuvorzukommen, ohne diretwas zu meiner Entschädigung zu nehmen, so kann ich cs thun,und cs geschieht dabei keineswegs etwas, womit ich das Rechtder Gewährung meines Eigenthums übertrete. Wenn ich weiß,daß du morgen kommen wirst, um mir hundert Thaler zu steh-len, wo ist derjenige, welcher mir sagen wollte, daß ich dir nicktheute gleich ebenso viel nehmen dürfe, um mich für den Diebstahl,den du mir auf morgen zudenkst, zu entschädigen.

9) Stephan Bauny. Zehnte Frage: Ob aus meh-reren kleinen Diebstählen sich nicht einer bilde, der die Todsündebegründe? Z. B. man hat einer oder mehreren Personen zuverschiedenen Malen einen Groschen genommen; cs fragt sich da-her nun, ob aus den verschiedenen unbedeutenden Beträgen sichnicht ein Vergehen bildet, das der Todsünde unterliegt, undwann ist dieß der Fall?

Die allgemeine Ansicht ist, daß die letzte Handlung, durchwelche man das, was zu der im Diebstahle genommenen Sum-me, welche jene zur Todsünde stempelt, noch fehlt, stiehlt, daß,sage ich, diese Handlung fähig ist, den Menschen der Freund-schaft Gottes zu berauben, und daß sie folglich zu den tödtlichengezählt werden muß. So entscheiden Sa las, Filliuccius.

Nichts desto weniger werde ich mit ihrer Erlaubniß es wa-gen, zu sagen, daß der letzte Diebstahl, den man für so leichtals die anderen erklären muß, die ihm vorausgegangcn,nur eine erlaßliche Sünde ist; denn die Handlung wird durchihren Gegenstand bestimmt, und so auch der Diebstahl von demUnrecht, welches Lurch denselben der bestohlenen Person geschieht,u. s. w.

10) Emauuel Sa sagt bei dem Worte kurtum l^ro. 8.,auf diesen Satz sich stützend, daß cs höchst probabel sei, daßderjenige, welcher durch oftmaliges Stehlen kleiner Summen zueiner beträchtlichen Menge auf solche Art gekommen, nicht ge-halten sei, wegen der Bedrohung mit ewiger Verdammung irgend

2 ") Von der Gerechtigkeit rc. n. 93. S. 4l2. 2 lS) Summe der Sün-den, Diebstähle -c. 10 . S. 143.