146
nicht verpflichtet. Ich (Escobar) möchte hinzufügen, er sei ^nur dann nicht verpflichtet, wenn er nicht ohne schwere Gefahr der ^Schande oder körperlichen Strafe den unschuldigen Nächsten befreien fkann. Welche Blüthe christlicher Liebe und Gerechtigkeit! I :
33) „Jemand dingt einen Soldaten, einen Nachbar durch- 'zuprügeln, seine Scheune in Brand zu stecken, weil er von ihmbeleidigt ist. Wenn nun der Soldat den Schaden nicht ersetzt, -so fragt sich, ob der, so ihn zu der Unthat angestiftet hat, dazuverpflichtet ist? Vater Bauny, der die Frage aufwirft, sagt: >
Ich halte dafür, daß er nicht verpflichtet ist. Denn Niemandist zur Wicderstattung verbunden, als wer die Gerechtigkeit ver- ^
letzt: verletzt man aber wohl die Gerechtigkeit, wenn man Je- !
mandcn um eine Gefälligkeit bittet? (einen durchzuprügcln oderihm das Haus anzuzünden.) Denn wie sehr man ihm auch mitBitten zuseht, ihm bleibt noch immer die freie Macht, ja odernein zu sagen. Er mag nun einwilligen oder nicht, er handelt iimmer nach seinem Willen; er thut es nur aus Güte, Gefällig-keit und Höflichkeit, ohne allen Zwang. Wenn also der Soldatden Schaden nicht ersetzt, so kann man den Anderen, auf dessen i
Bitten er den Schaden und das Ucbel dem Unschuldigen zuge- '
fügt hat, zum Ersätze nicht verpflichten." '") Welch eine teuflischeLehre! ^
IX. Von den Richtern, welche sichbestechen lassen.
Wir haben schon im Allgemeinen oben gesagt, daß dieCasuisten die Geschenke, welche ein Richter für einen ungerechtenRichterspruch annimmt, unter die rechtmäßigen Erwerbungen zäh- ^len.Nach solchen Vorerklärungen wird es nicht mehr auf-fallend erscheinen, wenn die frommen Väter auch dem Richtererlaubten, sich bestechen zu lassen.
I) Escobar sagt: „Angestellte Richter können von denParteien Geschenke an Speise und Trank annehmcn, und zwar
i-S) Lscob. etc. n. 169. y. 359- Vergl. über den gesammtcn Gegen-stand auch Lusend. clö restitutione, wo des Verderbten auf jeder Seitegenug vorkommt. i'S) 8-rnnz-. Lummn yeccotorum. c. 13. IW) Siehe -das vorige Capitel. n. 8. f