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der Mord einem Unschuldigen zur Last gelegt werde, ist er ver<Kunden, diesem den daraus erwachsenen Schaden zu ersetzet?Antwort: Nein, weil dieser Schaden mit dem Morde nur zu-fällig verbunden ist. Daher wird der Mörder nicht durch dieGerechtigkeit, sondern durch die Liebe verpflichtet sein , vorsichtigzu Werke zu gehen. Nach Lessius."'") Nicht wahr, eineecht christliche Gesinnung; als wenn das erste Gebot der Liebenicht Gerechtigkeit wäre? Jene .herzlosen kasuistischen For-malitäten.
25) Lessius bringt diese Ansicht des Escobar gleich ineinen yllgemeinen Grundsatz, indem er sagt: „Wenn Jemanddas Recht zu einer Handlung hat, woraus einem Dritten ge-wöhnlich Schaden erwächst, so ist er nach dem Gebote derLiebe verbunden, sich der Handlung zu enthalten, wenn cs ohnegleichen Nachtheil geschehen kann, nicht aber nach dem Gebote derGerechtigkeit, so daß er zur Ersetzung des daraus erfolgendenSchadens verbunden wäre; weil, wer sich seines Rechtes bedient,kein Unrecht thut- '^) Wenn also ein Reicher ohne Noth undVeranlassung einem wenig begüterten, redlichen Manne ein Ca-pital aufkündigt und ihn durch gerichtliche Beitreibung ruinirt,von Haus und Hof treibt, mit seiner Familie in Noth undUnglück bringt: der handelt nach des Jesuiten Lehre nicht unge-recht, sondern nur lieblos." Welchen Begriff mochten die ehr-würdigen Väter wohl von der Gerechtigkeit haben, die doch indem Natur- und göttlichen Gesetze so klar auSgedrückt ist: Wasdu nicht willst, daß dir geschehe, das thue auch keinemAndern?
26) .„Jemand kann eine Sache von geringerem Wcrthenicht erstatten, ohne Verlust einer Sache von größerem Werthe;er hat z. B. eine Summe Geldes gestohlen, die Erstattungwürde seine Ehre gefährden? Muß er erstatten? AntwortKeineswegs, weil ein bedeutender Verlust der Ehre mit Geldgar nicht in Vergleichung gebracht werden kann. So Sa.""')Er behält also die Ehre sammt dem Gelde, was freilich am pro-
iw) Bergt. Lu^cnbaum t,. III. 1>. 5 . Sitte. 3. n. 3. p. 372.irr) Lscob. elc. ii. 123. >72) 1,cs5ius I. c. il»6.16. n. 114- 17Z) Lscok.ibid. n. 140. p. 356.