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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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LessiuS (ein äoctor gravisslwus) antwortet: Nein.""°) Unddamit ist die Sache abgcthan.

5) Ein Richter, der eine geringere Geldstrafe auferlcgt, alsdie Gesetze bestimmen, muß er der Casse Ersatz leisten? „Keines-weges, nach Tann er. Der Grund dieser Entscheidungen ist,weil diese Me (in Bezug auf die vorhergehenden Casus) nichtgegen die commutative, sondern nur gegen die königlichen Gerech-same sündigen. Gewiß ist ein Schuldiger und ein Zeuge ver-pflichtet, die Wahrheit zu sagen; ein Aufseher und dergleichen, zudenunciiren, ein Richter, die vom Gesetze anerkannte Strafe auf-zuerlegen, damit der Frieden im Staate erhalten und Schadenabgewendct werde; sie brauchen aber nicht zu sorgen, daß dieStaatscafse dadurch bereichert werde."Die Gründe lassensich hören und die Staatscasscn können sich mit der unübertreff-lichen Weisheit der frommen Väter trösten.

6) „Jemand hat sich gegen eine Geldsumme verpflichtet,etwas Böses zu thun (z. B. Einen durchzuprügeln, zu ermor-den u. s. w ); ist er zur Erstattung verpflichtet? Allerdings,wenn er das ihm Aufgegebene nicht ausgeführt hat; hat er esaber gethan, so braucht er nicht zu erstatten. Nach M o l i n a."

7) „Eine Buhlerin hat durch gewohnte Künste und Lügenviel von ihren Gönnern erpreßt: ist sie zur Wiedererstattung ver-bunden? Antwort: Cajetan sagt, was sie durch allzu dringendeLiebkosungen und Verlockungen erpreßt habe, müsse sie ersetzen,uicht aber, was durch die gewöhnlichen. (Schade, daß der kun-dige Vater sich nicht näher erklärt hat.) Navarra lehrt: siesei zum Ersätze verbunden, wenn sie Betrug übe, indem sie vor-gcbe, sie sei noch eine reine Jungfrau, oder nur von einemFürsten gebraucht. Ich aber (nämlich Escobar) behaupte mitSa, daß sie nicht zum Ersätze dessen verpflichtet sei, was siedurch gewohnte Lügen erpreßt hat; weil, wenn das ihre ge-wohnten Kunstgriffe sind, sie Allen (die sich ihr nähern) auchso bekannt sein müssen, daß man voraussetzen kann, daß, werihr gibt, auch freiwillig gegeben habe.""')

8) Lessius bringt die vorige Ansicht in einen allgemeinen

1«) 1i. III. ew. 88. IW) will. n. 98. l>. 349. IM) ibill.

n. 138. p. 356. ibiN u. 14 t.