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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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schwett hatten. DaS Mitleid der frommen Väter ist aber sehrlaunig und besitzt oft gar wenig Conscquenz; denn während siein unzähligen Fällen vom Schadenersätze, und zwar immer ge.rechten, lossprechen, halten sie mit der größten Pünktlichkeit undGewissenhaftigkeit darauf, daß man öffentlichen und heimlichenDirnen u. s. w. pro vopia laells Schadenersatz leiste, oder denEhrcnsold abtrage. Mag diese Strenge wohl herrühren, ent-weder aus dem lebendigen Nechtsgcfühle der Väter, oder ausihrer Zuneigung und ihrem Mitlcide zu dem schönen aber schwa-chen Geschlechte. Die Kasuistik der Jesuiten über den Schaden-ersatz und die Wiederherstellung ist auch deßhalb interessant, weilsie ein ganzes Magazin der wichtigsten Gewisscnsfälle enthältund zugleich das glänzendste Zcugniß von dem Scharfsinne undder Spürkraftsgabe der gewandten Väter gibt, denen nicht leichtein Casus, welcher diesem oder jenem Sünder zu Gute käme,entgangen ist. Nur Schade, daß die Casuisten weniger systema-tisch verfahren sind in der Behandlung ihrer Gewisscnsfälle; auchwir würden dann die wissenschaftlichen Anforderungen unsererLeser mehr zu befriedigen im Stande sein. Das Beste aber,und gewiß das Wichtigste, werden wir leisten, nämlich ihnen dieLehre der Jesuiten vorlegen.

1) Amadeus Guimenai sagt: Vergesset nicht die 8ummssuri des sehr gelehrten P. Sa bei dem Worte Oadella u. 6 an-zusehcn, wo man Folgendes lieft: Gelehrte Männer versichern,daß es keine Todsünde sei, den Fiscus des Königs zu betrügenund Nichts zu ersetzen. Ich für meinen Theil möchte dicß nichtals ganz bestimmt aussprechen, aber ebenso wenig möchte ichdoch auch von denen, die jene betrogen haben, Ersatz verlangen;denn nach einer Meinung gewichtiger Lehrer (cloetorum xravium)wegen sehr bedeutender Zwcifelfälle ist die eonelltio po88lllenti8die bessere, und Einige sagen ja außerdem, daß cs keine Aus-nahme unter dieser ungerechten Auflage gebe, Andere versichern,daß sie alle zweifelhaft seien.

Nicht anders lehrt ganz allgemein der Vater Reuter:Wenn der Beichtvater glauben sollte, daß der Beichtende nachder Strenge von der Strafe des Ersatzes befreit Werden konnte

144^ I)o o^mioinkus I. n. 4.