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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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sinnige Jesuit nicht, daß bei eingewurzelten Leidenschaften, wie !die des Spieles ist, jeder auch noch so kleine Rückfall der alten l

Gefahr aussetzt? Kannte er nicht die Macht und den Reiz desBösen, das sich schmeichelnd einstiehlt, und die Schwäche desMenschen, der den Rückschritt zum Schlechten zu beschönigenweiß, mit einem: „das Spiel geht ja nicht hoch", und: „ich !will nur ein Stündchen spielen," und unvermerkt ist die Leiden-schaft wieder zu der alten furchtbaren Kraft erwacht? Welch' iarmselige Menschenkenner waren diese berühmten Weiter!

H) Escobar fragt: Jemand spielt ein hohes verbotenesSpiel mit dem Vorsatze, nicht zu zahlen, oder den gezahlten Ver-lust wieder zurückzufordern: ist er zur Wiedererstattung verbun-den, wenn er gewinnt? Antw. Ja, es sei denn, daß er sagt, erwolle zahlen, und Verlorenes nicht wiederfordern. So CasparHurtado. Das heißt post kestum, wenn er das Gelderst in der Tasche hat; denn daß er es vorher nicht sagt, ist inder Frage bedingt. Er werde also nach dem Gewinn sagen:

Ja, wenn ich verloren hätte, so würde ich bezahlt, oder das Be-zahlte nicht wiedergefordert haben. Welch eine Albernheit!

12) Jemand hat den Peter im Spiele um 1VV Drachmenbetrogen, die er ihm wiedcrerstatten muß; am folgenden Tageverliert er 1VV Drachmen an Peter: kann er gegen diese die er-sten, worum er den Peter betrogen hat, aufrechnen? Sanchezsagt nein, und vcrurtheilt ihn zum Ersätze; aber indem er meh-rere ckootores xrares für die entgegengesetzte Meinung anführt,erklärt er deren Meinung für probabel."°)

13) „Nachdem ich in einem verbotenen Spiele gewonnenhabe, verhindere ich den Richter durch Gewalt oder Betrug, daßer mich zum Ersätze zwinge. Dann bin ich natürlich zum Er-sätze verpflichtet. Nun fragt cs sich, ob ich es sei, wenn es ohneList und Trug geschieht? Antwort: Ich bin nicht zum Ersätzeverpflichtet, weil ich mich meines Rechtes bediene, wenn ich z. B.läugne, im Spiele gewonnen zu haben, wenn dieß heimlich ge-schehen ist, und kein Zeuge da ist, der es beweisen kann. Denn,wenn ich deßwegen in eine Criminal-Untcrsuchung komme, die !

IZ8) Ilurtaclo 6a conUacl. 6ub. 8, äikkioult. 5. IR) 8snctier beiLreob. t. c. v. 46. p. 442.