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Ehre und beträglichcs Gut zu vertheidigen, wenn er ungerecht undverläumderisch angegriffen wird und sich nicht anders vertheidigenkann. Und ganz trefflich sagtBannez, in solchcnFällen sei cs einemUnschuldigen nicht nur erlaubt, ein Duell anzunehmcn und cs anzu-bicten, sondern auch ohne Herausforderung den ver-läumderischen Feind heimlich zu tödtcn; da ja einsolcher Mord Nichts als Vcrtheidigung sei. Ja,Navarra sagt Nro. 29« sehr richtig, der Unschul-dige sei verpflichtet, die Herausforderung wederanzunehmen, noch sic zu machen, wenn er durch heim-lichen Mord des Gegners die Gefahr des Lebens,der Ehre und dcsVcrmögcns vermeiden kann. Dennso wird er der Gefahr des eigenen Lebens, die ihmim Duell droht, entgehen und auch den Feind vorder Sünde bewahren, die er begehen würde, indemer das Duell entweder annähme oder dazu heraus-fordcrte."
Worüber soll man hier mehr staunen, über die Ruchlosig-keit oder den sophistischen Scharfsinn oder die Albernheit des Je-suiten ?
8) Das vollendetste Kunststück casuistischer Sophistik ist dieLehre vom Meuchelmorde, durch welche sie diesen ganz aus derTheorie und Praxis verbannen. Etwas Vollendeteres, wir ge-stehen cs, ist uns noch nicht vorgekommen.
Durch die Bulle Gregor's XIV. war den Meuchelmörderndas Privilegium der Kirchencimmunität genommen. Dießschmerzte die mitleidigen Väter Jesu, daß so viele arme Leute,die unglücklicher Weise zu jener Kategorie gehörten, einer so gro-ßen gesetzlichen Wohlthat beraubt wurden. Und siehe, ihr Herzwurde weich, und sic überlegten in der Weisheit ihres Geistes,wie sie den Armen, die das Unglück hatten, mit einem Meuchel-morde beladen zu sein, helfen und sie der Strenge des Gesetzesentziehen möchten. Und bald hatte ihr unverwüstlicher Scharf-sinn und ihre unübertreffliche Spürkraftsgabe das Mittel gefun-den, und zwar ein ganz einfaches Mittel. Sie dcsinirten näm-lich den Meuchelmord so, daß cs unmöglich wurde, ihn zu be-gehen, und machten ihn so zu einem inhaltsleeren Begriffe.
L-ncltt!!!. LuinniL u 2. c. Zg. n. 7 .