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14) Henriquez rcsolvi'rt ohne Umstände: Wenn ein Ehebre-cher, selbst ein Geistlicher oder ein Ordcnsmann, wohl unterrich-tet von der Gefahr, bei einem ehebrecherischen Weibe cingctretenist, und nun, überrascht von dem Gatten, diesen zur Selbstver-theidigung tödtet, so scheint er keiner Irregularität zu unterlie-gen. '°°)
15) Escobar wirst die Frage auf: Ist es einem Ordcns-mann erlaubt, denjenigen zu tödtcn, der Schmähungen über sei-nen Orden verbreitet? Antw. Pater L'Ami wagt cs nicht, dießzu bejahen, er fürchtet der allgemeinen Ansicht entgegcnzutrctcn.Dennoch bestätigt er die Frage durch folgendes Argument:Wenn tödten einem Laien erlaubt ist, um seine Ehre zu erhal-ten , so muß cs noch vielmehr dem Religiösen und demGeistlichen erlaubt sein, denn der Stand, die Weisheit undKraft, welche die Ehre der Geistlichen und Religiösen begründen,sind viel wichtiger, als die militärische Stärke, wodurch die Ehredes Weltlichen begründet wird. Ferner ist es den Geistlichenund Religiösen erlaubt, einen Dieb zu tödten, um ihre Güterzu behaupten: es ist ihnen also auch erlaubt, Jemanden zu tob-ten zur Erhaltung ihrer Ehre. '"')
16) Ist cS erlaubt, Jemanden zu tödten, der mir meinGut nimmt, oder nehmen will? Antwort: Allerdings; dennein bedeutender Verlust von Gütern ist ein großer Schaden,welchen abzuwebren ich den Dieb tödtcn kann, weil die äußerenGüter äußere Mittel, Leben, Ehre und Stand erhalten. Daherkann man sie vcrtheidigcn auch durch den Mord eines Andern;Molina, der dieses auch den Geistlichen erlaubt, worin auchTanner einstimmt. "")
17) Wie viel muß denn das Gut an Werth betragen, umdessen Bewahrung ich einen Dieb tödten darf? Antwort: derWerth darf nicht gering sein. Molina giebt ein Goldstück alsNormalwerth an, um dessen Entwendung ich den Dieb tödtcndarf." '") Jedoch braucht nach Molina der Werth nicht ein-mal so viel zu betragen. "")
10") 8umma tlrcol. moral, 4,. 1. 1>. 24 c. 10 0. 3. p, 896r"l) '4l>ool. mor. I'r. I. "7. c. I. t>1. 102) Iv-cod. I. o. n. 4. 3.
118. lt9. US) il'ül. n. 44. IM) Molina U. 4. TV. 3. vis^. 18. kl„l>. 4.