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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Handwerke mit stehender Zunft erhoben wurde, wo er in Frank-reich, dem vor. religiösem Fanatismus zerrütteten Lande, an derTagesordnung war und auch in Deutschland nicht zu den Sel-tenheiten gehörte, in einer Zeit, worin das Duell ein Gesetz derEhre war mich eine Beleidigung ohne Blutrache auf sich sitzenzu lassen, für ehrlos galt. Daraus kann man ermessen, wiewichtig und verdienstlich die Lehre der Jesuiten war, die dasfünfte Gebot fast gänzlich aus dem Dckaloge wegdemonstrirten,das Morden erlaubten und begangene Morde mit meisterhaftemScharfsinne von jeder Schuld rein zu waschen verstanden.

Escobar hat die Casuistik vom Morde fast in ein Sy-stem gebracht und auf 22 Seiten die Meinungen fast sämmt-lichcr lloetoruiu §ravium zusammengestellt. Die Resultate sindebenso glänzend als erbaulich, namentlich für einen Christen,dem die zehn Gebote noch etwas gelten.

1) Er fragt demnach: „Was ist vom Morde, den man,um sich zu vertheidigcn, begeht, zu halten? Antwort: Jemand,der angegriffen wird, kann seinen Gegner tö'dten, um sich zuvcrthcidigen, auch dann, wenn der Angegriffene übereiner unerlaubten That betroffen würde, auch mitGefahr eines Unschuldigen; er kann sogar den Tod des Angrei-fers beabsichtigen, wenn er als Mittel zu seiner Vcrtheidigungnothwcndig ist." Nach dieser säubern Lehre kann alsoein Ehebrecher den beleidigten Gatten, der ihn auf der Thatbetrifft^ und sich: rächen will, und ein Dieb den Herrn des ge-stohlenen Gutes, der ihn züchtigen und sein Eigcnthum wieder-nchmcn will, ohne allen Gewiffensscrupcl ermorden.

2) Ebenfalls erlaubt Esc ob a r den Dieb zu tö'dten, wenndas Gestohlene Werth hat, und den Mord wegen thätlicher Eh-renkränkung. ")

3) Jemand begeht eine schlechte Handlung, die den Todeines Andern zur Folge hat: kann dieser ihm eingerechnet wer-den? Nein, falls er durch die Handlung nicht ausdrücklich er-zielt ist; ja, nicht einmal dann, wenn vorausgcsehcn wurde, daßdie Handlung den Tod des Andern zur Folge haben würde."

83) IHod. 'j'raci. I. kx. 7. c. 2. i>. 5. 112.

n. t>. 7. 8?) u. 13. LZcrgl. i>. 20.

8^ WM.