scheinlichkeit, die den Mord erlaubt, zu beschränken: wo in allerWelt steht bei einem der göttlichen Gebote auch nur mit einerSylbe geschrieben, daß man cs theoretisch übertreten dürfe?Uns däucht, daß das, was Gott geboten oder verboten hat, demVerstände und der Vernunft ebenso heilig sein muß, als demWillen, als der That. Und sehen möchte ich doch, ob nicht eindurch eine Ohrfeige zu Erbitterung und Zorn Gereizter den Plun-der von Unterschied zwischen theoretischer und praktischer Erlaub-niß, durch Mord an seinem Gegner Rache zu nehmen, verwer-fen und die ihm theoretisch crtheilte Erlaubniß, seinen Beleidigerzu tödten, mit der praktischen vertauschen würde, da ja ein üoe-loi-Ki-avis, der fromme Henriquez, sich dafür ausgesprochen hat.
Daß der Unterschied zwischen theoretischer und praktischerErlaubniß nur ein müßiges Spielwerk war, daß, wer eine Mei-nung in der Theorie billigt, sie auch in praxi leicht probabelhält und nach ihr handelt, sahen auch die Jesuiten ein undbewiesen einerseits, daß sie ihre theoretisch-moralischen Lehr-sätze auch in der Praxis wollten beobachtet wissen, andererseits,daß bei ihnen alle Verwahrungen gegen die Übeln und gefähr-lichen Folgen ihrer Theorie für die Praxis eitel und nichtig wa-ren, und zwar schon durch den einzigen Umstand, daß ein ein-ziger lloctor Ki-axis und plus nach der Meinung eines einzigentloetor Kraxis und pi»8 hinreichte, die Lehre aller lloetorumKiaxiurn et piorum der Gesellschaft über den Unterschied dertheoretischen und praktischen Probabilität über den Haufen zuwerfen und seine Meinung in praxi tutam zu machen. Der ehr-würdige Escobar sagt in seiner großen Moraltheologie, welche erspäter als das oben citirte Werk verfaßte, und nachdem er daherin der Zwischenzeit bedeutende Fortschritte in der Lehre von derProbabilität gemacht hatte, ganz offen und auch ganz philo-sophisch richtig: „Einige Juristen wagen es nicht, den Meinun-gen eines Duaren, Cujaz, Donnel") und Anderer in derPraxis zu folgen, und nennen dieselben nur theoretisch und nichtpraktisch und bloßes Schulgeschwätz. Aber diese irren durchaus.Denn ich sehe gar nicht ein, wie eine Meinung speculativ wahr-scheinlich und praktisch unsicher sein könne, da die praktische
») Berühmte juristische Casuisten des 16. und 17. Jahrhunderts.