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gen die Gesellschaft. Jedes Individuum inderselben soll ans freier Wahl und aus einervon ihm selbst als hinlänglich b esurtheilten Ucbcrzeugung handeln; es sollsich selbst bei jeder seiner Handlungen als Mit-zweck betrachten können : und als solcher vonjedem Mitglied behandelt werden. Wer ge-täuscht wird, wird als bloßes Mittel be-handelt.
Der lcztc Zweck jedes einzelnen Menschensowohl, als der ganzen Gesellschaft, mithinauch aller Arbeiten des Gelehrten an der Ge-sellschaft, ist sittliche Veredlung des ganzenMenschen. Es ist die Pflicht des Gelehrten,diesen lczten Zweck immer aufzustellen, und ihnbei allem, was er in der Gesellschaft thut, vorAugen zu haben. Niemand aber kann mitGlück an sittlicher Veredlung arbeiten, dernicht selbst ein guter Mensch ist. Wir lehrennicht blos durch Worte; wir lehren auch weiteindringender durch unser Beispiel; und jeder,der in der Gesellschaft lebt, ist ihr ein gutes Bei-spiel schuldig, weil die Kraft des Beispiels erst
durch