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Einige Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten
Entstehung
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ein Gesez, welchem, in dieser Formel ausge-drückt , jeder Genüge leisten kann, da die Be-stimmung nnsers Willens gar nicht von derNatur, sondern lediglich von uns selbst ab-hängt.

Die Wahl eines Standes ist eine Wahldurch Freiheit; mithin darf kein Mensch ir-gend zu einem Stande gezwungen, oder vonirgend einem Stande ausgeschlossen werden.Jede einzelne Handlung, so wie jede allgemei»ne Veranstaltung, die auf einen solchen Zwangausgeht, ist unrechtmäßig; abgerechnet, daß esunklug ist, einen Menschen zu diesem Standezu zwingen oder von einem andern abzuhal-ten , weil keiner die besoMrn Talente des an-dern vollkommen kennen kann, und dadurchoft ein Glied für die Gesellschaft völlig verlo-ren geht, daß es an den unrechten Plaz ge-stellt wird Dies abgerechnet, ist es an sichungerecht; denn es sezt unsere Handlung inWiderspruch mit unserm praktischen Begriffevon ihr. Wir wollten cinG lied der Gesellschaft,und wir machen ein Werkzeug derselben;

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