594 Xll. Abschnitt.
K. 6lq.
Da aber solchergestalt vier Jnlianische Jahre1461 Tage lang sind, da vier wahre Jahre nur1460 Tage 2z Sktmden iz Minuten betragen,oder da immer 128 Julianische Jahre um ei-nen Tag langer sind, als eben so viele wahreJahre: so blieb ncch immer ein dem vorhererwähnten ahnlicher obgleich nicht so grosser Feh-ler, der sich aber doch in mehrern I hren an-sehnlich vergrößern mußte. Im sechszehntenJahrhunderte wurde man aufmerksamer darauf,und der Pabsi GvcM'itls XIII. machte des-halb 1582 in einer eignen Bulle eine andereEinrichtung, der die Katholiken bey ihrem Gre-gorianischen Kalender folgen. Man fand,daß man wegen der östcrn Wiederholung deserwähnten Fehlers zehn Tage zu viel gezählthatte, diese strich der Pabst aus dem dasjähri-gcn Kalender aus, und man zählte in diesemJahre nach dem vierten Oetober gleich den fünf-zehnten. Wegen der Folge wurde die Einrich-tung gemacht, daß die Jahre 1700, igoo undizOO keinen Schalttag bekommen sollten, oberwohl das Jahr 220a u. s. w. Solchergestaltwurde der gedachte Fehler fast ganz und gargehoben, und e;st nach 32-20 Jahren findetsich bey dem Gregorianischen Kalender ein Unter-schied von einem Tage.
§. 615.