— 132 —
Theil; seitdem unsere Gesetze gemäßigt sind, haben wir in einemgeineinen Jahre nicht mehr als vierzehn, höchstens funfzehn To-desurtheile; ich kann Ihnen um so sicherer dafürstehen, da Niemandohne meine Unterschrift festgenommen »och hingerichtet werden darf,wen» ich nicht das Urtheil genehmigt habe. Unter diesen Delin-guenten sind die meisten Töchter, tue ihre Kinder getödtct haben,wenige Mörder und noch wenigere Straßenräuber. Aber unterdiesen Geschöpfen, welche so grausam gegen ihre Nachkommenschaftverfahren, sind nur solche, denen man die Mordthat, welche sie be-gangen haben, hat beweisen können. Ich habe gethan, was ich ge-konnt habe, um diese Unglücklichen abzuhalten, sich ihrer Frucht zuentledigen. Die Herrschaften sind verpflichtet, ihre Dienerinnen an-zuzeigen, sobald sie schwanger werden; ehemals hatte man diese ar-men Mädchen gezwungen / in den Kirchen öffentlich Buße zu thun,ich habe sie davon befreit; es giebt in jeder Provinz Häuser, wosie niederkommen können, und wo man sich bemüht, ihre Kinderaufzuziehen. G Ungeachtet dieser Gelindigkeit habe ich es doch nochnicht dahin bringen können, daß dies unnatürliche Börurthcil, wel-ches sie bewegt, sich ihrer Kinder zu entledigen, ganz aus ihren See-len verdrängt ist; ich bin jetzt selbst mit dem Gedanken beschäftigt,den Schimpf abzuschaffen, welcher ehemals diejenigen traf, welcheGeschöpfe Heiratheten, die Mutter waren, ohne verheirathetzu sein ;ich weiß nicht, ob das mir vielleicht nicht mißlingen wird. WaSdie Folter anlangt, so haben wir sie ganz abgeschafft, und manbraucht sie schon seit mehr als dreißig Jahre» nicht mehr; aber inrepublikanischen Staaten wird man vielleicht einige Ausnahmen zumachen haben für die Fälle, die zu den hochverratherischcn Verbre-che» gehören; so zum Beispiel, wenn sich zu Genf einige so ver-kehrte Bürger befänden, daß sie ein Complott mit dem König vonSardinien machten, um ihr Baterland zu verrathen. Gesetzt, manentdeckte einen Schuldigen und man müßte sich nothwendigcr Weise,um die Verschwörung 'mit der Wurzel auszureißen, über seine Mit-schuldigen ausklären, in diesem Falle, glaube ich, würde es das öf-fentliche Wohl erfordern, daß man den Delinguenten torquirtc. Inbürgerlichen Rechtssachen muß man den Grundsatz befolgen, derlieber einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu bestra-fen befiehlt. Ist aber bei dem Allen es nicht besser, in der Unge-wißheit über die Unschuld eines Menschen ihn verhaftet zu halten,als ikn hinzurichten? die Wahrheit liegt in der Tiefe eines Brun-nens ; man braucht geit, um sie herauszuziehen, und sie erscheintoft sehr spät; aber wenn man das Urtheil aufschiebt, bis man völ-lig über das Factum aufgeklärt ist, verliert man nichts und manbewahrt sich ei» ruhiges Gewissen, woran ein jeder ehrlicher Menschdenken muß.
Ebd. S. Zöl.